Schädlingsbekämpfung nach IFS Food: Was der Standard verlangt
Wer nach IFS Food zertifiziert ist, muss zeigen können, wie er Schädlinge fernhält und überwacht. Das regelt Kapitel 4.13 „Schädlingsüberwachung/Schädlingsbekämpfung“ in Version 8 vom April 2023. Hier steht in einfachen Worten, was dort verlangt wird und was nicht.

Inhalt
Was Kapitel 4.13 verlangtWas nicht im Standard stehtPapier oder digital?Zwischen den Kontrollen schauen wir hinFragen an Ihren SchädlingsbekämpferWas Kapitel 4.13 verlangt
- Risikobasiert planen und dokumentieren (4.13.2). Der Betrieb legt seine Maßnahmen schriftlich fest. Dazu gehören ein Lageplan mit Köderplan, die Kennzeichnung der Köder vor Ort, die Zuständigkeiten, die eingesetzten Mittel und die Inspektionsintervalle. Wie oft kontrolliert wird, bestimmt der Betrieb selbst nach seinem Risiko.
- Verantwortung bleibt im Haus (4.13.3). Auch wenn ein Schädlingsbekämpfer die Arbeit macht, benennt der Betrieb eine eigene, kompetente Person, die die Schädlingsbekämpfung überwacht. Die Verantwortung bleibt beim Betrieb. Alle Punkte aus 4.13.2 gehören in den Vertrag.
- Alles festhalten (4.13.4). Jede Inspektion, jede Maßnahme und jeder Befall wird dokumentiert.
- Fallen, die funktionieren (4.13.5). Köder, Fallen und Insektenvernichter müssen voll funktionsfähig, in ausreichender Zahl vorhanden, für den Zweck geeignet und richtig platziert sein. Sie dürfen nichts kontaminieren.
- Wareneingang prüfen (4.13.6). Lieferungen werden bei Ankunft auf Schädlinge geprüft, Funde werden aufgezeichnet.
- Wirksamkeit mit Trendanalyse überwachen (4.13.7). Der Betrieb prüft, ob seine Maßnahmen wirken, auch mit einer Trendanalyse, damit er rechtzeitig handeln kann. Die Aufzeichnungen dazu müssen vorliegen.
Was nicht im Standard steht
- IFS Food schreibt kein digitales Monitoring vor. Elektronische Systeme werden weder empfohlen noch ausgeschlossen.
- Es gibt kein festes Kontrollintervall und keine Mindestzahl an Fallen.
- Wie die Trendanalyse aussehen soll, legt der Standard nicht fest.
- Kapitel 4.13 enthält keine KO-Anforderung. Der Auditor kann aber auch bei 4.13 eine Major-Abweichung vergeben.
Papier oder digital?
Beides ist erlaubt. Das Managementsystem darf physisch und/oder digital geführt werden (2.1.1.2). Elektronische Aufzeichnungen sind zulässig, wenn nur berechtigte Personen sie anlegen oder ändern können, zum Beispiel per Passwort (2.1.2.1).
Digitales Monitoring kann die Nachweise erleichtern: Was zwischen den Kontrollen an der Falle passiert, ist festgehalten und nicht nur der Stand am Kontrolltag.
Zwischen den Kontrollen schauen wir hin.
Mit traptice® bekommt Ihr Schädlingsbekämpfer Belege, die er Ihnen zeigen kann:
- traptice® insect fotografiert in trockenen Bereichen jeden Tag die Klebefläche, die Bilderkennung zählt die Insekten.
- traptice® rodent meldet, wenn eine Schlagfalle auslöst. traptice® rodent + PIR und rodent LTE + PIR melden zusätzlich Bewegung am Gerät.
Ihr Schädlingsbekämpfer kann die Daten über eine Schnittstelle in sein System übernehmen.
Lösungen ansehen →Fragen an Ihren Schädlingsbekämpfer
- Wie sieht unser Köderplan aus, und ist er aktuell?
- Nach welchem Risiko legen wir die Inspektionsintervalle fest?
- Wie dokumentieren Sie Inspektionen, Befall und Maßnahmen, und wo finden wir die Berichte?
- Wie werten wir die Ergebnisse über die Zeit aus (Trendanalyse nach 4.13.7)?
- Woran sehen wir, dass jede Falle funktioniert?
Quelle: IFS Food Version 8, April 2023, Kapitel 4.13, 2.1.1.2 und 2.1.2.1 (IFS Food v8, deutsch (PDF)). Stand: Oktober 2026.
Sprechen Sie mit Ihrem Schädlingsbekämpfer. Fragen Sie ihn nach WAINS.
Er legt mit Ihnen fest, wie überwacht und dokumentiert wird.
